25.09.14 –
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, jährlich am 10. März, dem tibetischen Gedenktag, die tibetische Flagge am Rathaus und öffentlichen Gebäuden zu hissen.
Begründung:
Mehrere Hundert Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland beteiligen sich in dieser Form inzwischen am Tag zum Gedenken an den Volksaufstand 1959 in Tibet.
Seit der Besetzung Tibets durch die Volksbefreiungsarmee 1949/50 sind dort mehr als 1,2 Millionen Menschen ermordet worden.
Was wir im Grundgesetz verankert haben, wird Tibet auch heute noch gewaltsam entzogen: Das Recht auf Selbstbestimmung, auf Unversehrtheit, auf Leben, auf die Freiheit der Religionsausübung, die Kultur.
Wenn wir nicht zulassen wollen, dass nationale Macht- und Gewaltpolitik im 21. Jahrhundert der bestimmende Faktor internationaler Politik bleiben, statt Menschenrechte und Völkerrecht, dann sollten wir den gewaltfreien Widerstand des tibetischen Volkes unterstützen.
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