
02.12.15 –
Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Bauen, Energie und Umwelt am 7. Dezember 2015
Massnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
Beschluss
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit Hilfe der Außendienstmitarbeiter*innen und in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde
- die Abschnitte mit Radwegbenutzungspflicht im Gemeindegebiet auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen,
- die Sackgassen im Gemeindegebiet zu überprüfen und ggf. die Durchlässigkeit für den Rad-und Fußverkehr entsprechend zu kennzeichnen, sowie Umlaufsperren durch rad- und fußverkehrfreundliche Alternativen zu ersetzen,
- die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu bewirken,
- die Ausweitung von Tempo30-Zonen zu prüfen und deren Einrichtung zu beantragen und
- die Verkehrsbeschränkung für Radfahrende auf der B76 plausibel zu gestalten und entsprechende Umleitungen auszuschildern.
Begründung:
Die oben genannten Punkte beziehen sich im Wesentlichen auf den Vollzug der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschriften zur STVO. Bereits mit der STVO-Novelle von 1997 hat der Gesetzgeber wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr gesetzlich festgeschrieben bzw. ermöglicht. Viele dieser Regelungen wurden bis dato auch in unserer Gemeinde nur unzureichend umgesetzt.
Die Gemeinde hat sich bereits durch das Klimaschutzteilkonzept Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs bekannt. Abweichend von der beschlossenen Erarbeitung neuer Konzepte im kommenden Jahr, soll hier schon mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen kostengünstig ein erster Effekt und eine Verbesserung erzielt werden.
Einer künftigen strategischen Neuausrichtung stehen diese Maßnahmen nicht entgegen sondern bilden vielmehr deren Grundlage.
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