BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Timmendorfer Strand

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Antrag zur Korruptionsprävention

Antrag zur Korruptionsprävention, Transparenz und Schaffung eines Ehrenkodex für Mandatsträger

27.01.15 – von Stefanie Peatow –

Beschlussantrag:
 
Wir beantragen die zeitnahe Entwicklung eines örtlich angepassten Maßnahmenkatalogs zur Korruptionsprävention und für öffentliche Transparenz.
 
Folgende Maßnahmen sind aus unserer Sicht wichtig:
− Verhaltenskodex/Ehrenkodex für die Mandatsträgerinnen unserer Gemeinde
− jährlicher kommunaler Vergabebericht
− Verhaltensrichtlinien für unsere Mitarbeiter der Verwaltung
(Richtlinie “Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein”)
 
 
Begründung:
Viele der für Großverwaltungen entwickelten Instrumente lassen sich in kleinen Kommunalverwaltungen mit teilweise weniger als 20 Beschäftigten nur sehr schwer oder gar nicht sinnvoll umsetzen. Dies betrifft etwa die regelmäßige Personalrotation, die durchgehende organisatorische Trennung von Aufgabenbereichen, die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle oder ein durchgängiges Vier-Augen-Prinzip. Es stellt sich daher die Frage, wie die Verwaltung unter Wahrung des bürgerschaftlichen Engagements vor Korruptionsangriffen geschützt werden kann. Dies ist nur durch ein örtlich angepasstes Maßnahmenbündel erreichbar, wobei zunächst auf die eingeführten Präventionsmaßnahmenkataloge zurückgegriffen werden kann. Ein Instrument zur Transparenz der Vergabepraxis stellen kommunale Vergabeberichte dar, in denen jährlich die berücksichtigten Anbieter und Vergabebeschwerden genannt werden.
Gemeindevertretung einbeziehen
Die Gemeindevertretung als oberstes Sachentscheidungsorgan der Gemeinde ist in die Präventionsstrategie der Gemeinden einzubeziehen. Ihr sollten abgestimmte Schulungsangebote unterbreitet werden. Die Vertretung ist auf zwei Ebenen berührt:
So fungiert die Gemeindevertretung als Kontrollorgan der Verwaltung. Dabei muss sie auch die Korruptionsprävention im Blick haben. Ihr stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. So kann bei der Ausübung der Kontrollfunktion auch Akteneinsicht genommen werden.
Zum anderen sind von der Vertretung für die Gemeinde bedeutsame Sachentscheidungen zu treffen. Zu denken ist etwa an Beschlüsse über die Bauleitplanung (z.B. die Ausweisung von Windeignungsgebieten im Flächennutzungsplan) oder die Verkäufe von Liegenschaften. GemeindevertreterInnen werden von betroffenen Bürgern häufig wegen persönlicher Anliegen angesprochen. Hier kommt es darauf an, jedem Anschein der Beeinflussbarkeit entgegenzuwirken. Einen gewissen Schutz für die GemeindevertreterInnen bietet die konsequente Anwendung der Vorschriften der Gemeindeordnung über die Befangenheit.

 
Konzepte zur Korruptionsprävention- WAS IST DAS?
Die Korruptionsprävention baut auf einer Analyse der Gefährdungsbereiche auf, die sich aus dem Lagebild ergibt. Gleichzeitig setzt sie jedoch an bei der Unternehmens- und Verwaltungskultur. Ethik-Richtlinien und Ehrenkodizes sollen verbindliche Handlungsanweisungen für die MitarbeiterInnen von Verwaltungen und Unternehmen sowie MandatsträgerInnen schaffen, um Korruption zu verhindern und mögliche Verdachtsfälle sofort zu entdecken. Einen Ehrenkodex für die Ratsmitglieder hat beispielsweise die Stadt Wuppertal aufgestellt.

Dadurch erfüllen Ratsmitglieder / GemeindervertreterInnen zuerst und als Vorbild die wesentliche Voraussetzung für Prävention: die Transparenz des eigenen Handelns, die Offenlegung der eigenen Interessenslage. Diese Offenheit sollte untermauert werden durch Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene, um Entscheidungen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Diese Offenheit muss auch gewährleistet werden, wenn Aufgaben privatisiert werden. Durch die Anwendung von Antikorruptionsklauseln und des Integritätspaktes soll die ordentliche Erfüllung von öffentlichen Aufträgen gewährleistet werden.

Im kommunalen Bereich haben Transparency International und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zwei Präventionsmodelle entwickelt, an denen sich die Städte und Gemeinden orientieren können.

Anlage zum Beschlussantrag
 
− Erlass Richtlinie Innenministerium 2012
− Transparency International Deutschland e.V.
− Beispiele Ehrenkodex (Stadt Wuppertal)
− Themenbearbeitung des Städte- und Gemeindebundes
 
 
Stefanie Paetow
Fraktionsvorsitzende

Franziska Echelmeyer
FraktionsvorsitzendeStellv.

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