
23.03.17 –
Timmendorfer Strand. Derzeit wirbt die CDU Timmendorfer Strand auf ihrer Website und auf Facebook für eine Veranstaltung mit ihrem Direktkandidaten. Dieser soll dort informieren über „… Pläne der Landesregierung aus SPD und GRÜNEN, jegliche Bebauung im Bereich von 150m zum Wasser nicht mehr zuzulassen." WCs und Kioske im Strandbereich wären künftig nicht mehr möglich, wird weiter behauptet. Jan Karthäuser, Mitglied der grünen Fraktion und Vorsitzender des Bauausschusses, stellt richtig: „Die CDU weiß es eigentlich besser. Es gibt keine Pläne! Man bezieht sich hier offensichtlich auf eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes aus 2016. Die Auswirkungen auf die Gemeinde wurden untersucht und im Ausschuss behandelt.“ Im Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass in Timmendorfer Strand und Niendorf alle betroffenen Bereiche über einen Bebauungsplan rechtssicher abgedeckt sind. Einzig für das bestehende Maritim Seehotel gibt es Bedarf einen Bebauungsplan aufzustellen. „Auch WCs und Kioske können künftig errichtet werden. Entsprechende Ausnahmeregelungen für die Strandversorgung sieht das Gesetz seit jeher vor.“ beruhigt Jan Karthäuser. Die Anpassung von 100m auf einen 150m-Abstand entspricht außerdem dem Bundesnaturschutzgesetz. "In den noch unbebauten Küstenabschnitten schützen wir die Natur, vermindern Hochwassergefahren und auch der Tourismus profitiert. Verbaute Küsten locken keine Urlauber, natürliche Strände sehr wohl." erläutert Nicole Derber, Sprecherin der GRÜNEN, die Gesetzesänderung.
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Das im Ausschuss behandelte Gutachten finden Sie hier (Zwischenfazit auf Seite 6): https://timmendorfer-strand.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_typ_432=ni_anl&_nid_nr=ni_2016-ABEU-18&_ts=1&_doc_n1=20161129102536_20162211100307_1.pdf&_vorl_nr=20162211100307&x=16&y=5
LNatSchG SH (Ausnahmen §35 Abs. 3 und 4): http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH+%C2%A7+35&psml=bsshoprod.psml&max=true
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