
02.12.15 –
Falscher Aktionismus zu Lasten der Bürgerrechte!
Wir sind froh, dass der aktuelle Überfall bei Juwelier Linder glimpflich abgelaufen ist. Jetzt aber wieder das Schreckgespenst der Videoüberwachung aus der Mottenkiste zu holen ist reiner Aktionismus. Bürgermeisterin Kara weißt zurecht und wiederholt darauf hin, dass die rechtlichen Hürden hoch und die, mit der Videoüberwachung erhofften Ziele, praktisch nicht zu erreichen sind. Was bleibt ist ein Grundrechtseingriff gegenüber alle Einwohnern und Gästen!
Der schreckliche Überfall ändert aber die rechtlichen Gegebenheiten nichts. Er verbessert auch nicht die Aufklärungsquote von Straftaten mittels einer Videoüberwachung. Der Eingriff in die Grundrechte hingegen ist real, sobald die Videoüberwachung eingeführt ist. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr! In unserer Freizeit und im Urlaub, wenn wir uns entspannen wollen und unbeschwert den Tag genießen.
Zum Foto oben: Bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss diese zwingend beim Betreten gut sichtbar bekannt gemacht werden. Wollen wir unsere Gäste wie auf unserer Fotomontage begrüßen?
Artikel zum Thema auf LN-Online (derzeit noch ohne Paywall): www.ln-online.de/Lokales/Ostholstein/Nach-Lindner-Ueberfall-Wirtschaft-fordert-Videoueberwachung
Bereits am 18. März 2015 wurde das Thema eigentlich zu den Akten gelegt. Hier unsere Meldung von damals...
Der Ruf nach Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird heutzutage schnell laut. Die mittlerweile sehr günstigen Anschaffungskosten und das erhoffte Ziel Kriminalität zu verdrängen, lassen manchen Politiker reflexartig zur Kamera greifen. Bedenkenträger die Ihre Bürgerrechte anführen, sind schnell abgekanzelt: "Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich vor nichts zu fürchten!"
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